Neuigkeiten

Hier listen wir Neuigkeiten und Wissenswertes von unserem Angelverein auf


In der Zeit vom 14.09.2024 bis einschließlich 28.09.2024 ist die Oestertalsperre für alle Angler gesperrt.

Datum: vom 14.09.2024 von 00:00 Uhr bis 28.09.2024 24:00 Uhr
Ort: Oestertalsperre Das Nachtangeln am 14.09.2024 fällt aus !

Auch Tagesscheine werden nicht verkauft in dieser Zeit. Bitte haltet euch an das Verbot, da ansonsten die Kontrolleure handeln müssen.

Zutritt zum Vereinsheim und der Teichanlage

Ab März 2024 wieder Samstags  Arbeitseinsatz an der Teichanlage. Bitte meldet euch unbedingt vorher an.Danke

 

!!!Für kurze Zeit!!!

gesenkte Aufnahmegebühren

2024 suchen wir noch neue Mitglieder die sich aktiv am Vereinsleben beteiligen wollen. Vor allem im Jugendbereich ist unser Verein schwach belegt. 

Mit einer größere Jugendgruppe können Angeltouren,  Nachtangeln und Workshops gestartet werden.

Sollte Interesse bestehen dann könnt ihr euch bei Olaf Frisch unter 02357-171157 oder 0151-21178605 melden. 

Dort bekommt ihr nähere Informationen und könnt auch einen Termin vor Ort zum Gespräch ausmachen.

Jugendliche bis 18 Jahre:

50,00 Euro Jahresbeitrag und keine Aufnahmegebühr nur für kurze Zeit.

( Also komplett für 2024 nur 50,00 € )

Erwachsene:

120,00 Euro Jahresbeitrag und Aufnahmegebühr von 230,00 Euro auf 150,00 Euro gesenkt für kurze Zeit

( Also komplett im ersten Jahr 270,00 € )




Änderung der Landesfischereiverordnung vom 13. November 2014

Die Landesfischereiverordnung, die für alle Angler in NRW bindend ist regelt einige Sachverhalte ab sofort neu. Die wichtigsten Änderungen sind unten aufgeführt:

Die Schonzeit für Bachsaibling und Regenbogenforelle wird aufgehoben. Auch das Mindestmaß des Bachsaiblings wird aufgehoben.

(Da der Besatz von Regenbogenforellen in Fließgewässern nicht gestattet ist, macht auch ein Mindestmaß keinen Sinn mehr. In Stillgewässern pflanzt sich diese Art nicht fort. Der Bachsaibling ist ebenfalls eine gebietsfremde Art und darf nicht besetzt werden.)

Lebende Köderfische dürfen nicht mitgeführt und zum Fang von Fischen verwendet werden.

(Der Fischfang mit lebenden Köderfischen war ausnahmslos schon früher verboten. Mit dem Verbot des Mitführens lebender Köderfische will man v. a. die Verschleppung gebietsfremder Arten verhindern.)